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Information zur Nachtabschaltung der Strassenbeleuchtung

Das Amt für Energie des Kantons Freiburg strebte eine rasche Umsetzung von Artikel 34a des Energiereglementes SGF 770.11 an, welcher die Gemeinden dazu verpflichtet, die öffentliche Beleuchtung zwischen Mitternacht und 5 Uhr vollständig oder dynamisch abzuschalten.Da die um eine Stunde längere Abschaltung für die Tier- und Pflanzenwelt einen zusätzlichen Schutz vor den negativen Auswirkungen der Lichtverschmutzung darstellt, unterstützt die Umwelt- und Energiekommission der Gemeinde dieses Vorgehen.Die Umsetzung der gesetzeskonformen Nachtabschaltung durch die Firma Groupe-E erfolgte in unserer Gemeinde per 01.09.2025.Der Gemeinderat hat die Änderung zur Kenntnis genommen und dankt für Ihr Verständnis.

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