Das Amt für Energie des Kantons Freiburg strebte eine rasche Umsetzung von Artikel 34a des Energiereglementes SGF 770.11 an, welcher die Gemeinden dazu verpflichtet, die öffentliche Beleuchtung zwischen Mitternacht und 5 Uhr vollständig oder dynamisch abzuschalten.Da die um eine Stunde längere Abschaltung für die Tier- und Pflanzenwelt einen zusätzlichen Schutz vor den negativen Auswirkungen der Lichtverschmutzung darstellt, unterstützt die Umwelt- und Energiekommission der Gemeinde dieses Vorgehen.Die Umsetzung der gesetzeskonformen Nachtabschaltung durch die Firma Groupe-E erfolgte in unserer Gemeinde per 01.09.2025.Der Gemeinderat hat die Änderung zur Kenntnis genommen und dankt für Ihr Verständnis.